(A) (Share Deal). Im Rahmen der Strukturierung von Unternehmenskäufen (Mergers & Acquisitions) wird aus zivilrechtlichen, steuerrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Gründen zwischen Asset Deal und Share Deal unterschieden. Bei einem Asset Deal handelt es sich um einen Unternehmenskauf durch den Kauf der dem Unternehmen dienenden Sachen und Rechte sowie den Eintritt in die im Geschäftsbetrieb begründeten Verbindlichkeiten. Hierbei wird das Unternehmen von seinem bisherigen Rechtsträger getrennt und der Erwerber ist unmittelbar der neue Rechtsträger des Unternehmens. Bei einem Share Deal handelt es sich um die Übertragung von Beteiligungsrechten am Rechtsträger. Kaufgegenstand im zivilrechtlichen Sinne sind die Geschäftsanteile an einer GmbH, die Aktien einer AG oder die Anteile an einer Personengesellschaft. Siehe auch Beteiligungscontrolling, Due Diligence, Going Public, Unternehmensbewertung, jeweils mit Literaturangaben. (B) Erwerb einer Anteilsmehrheit im Rahmen einer Unternehmensakquisition durch den Erwerb von Vermögensgegenständen eines Unternehmens (Asset Deal) (bzw. alternativ durch Übernahme von Kapitalanteilen des Gesellschaftskapitals eines Unternehmens als Share Deal). Siehe auch Mergers & Acquisitions (mit Literaturangaben).
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