Unter einem Share Deal versteht man die Firmenübernahme durch Kauf der Geschäftsanteile.
(A) (allgemeine Definition) ist die Veräusserung der Anteile an einem Unternehmen mit der Folge, dass sowohl die wirtschaftliche Substanz als auch die rechtliche Unternehmenseinheit an den Käufer übergehen, während beim asset deal die rechtliche Einheit beim Verkäufer verbleibt. Die Bezeichnung Share Deal findet auch in Bezug auf die Differenzierung von Unternehmenskäufen nach der Art der Bezahlung Verwendung und bezeichnet solche Transaktionen, bei der die Kaufpreiszahlung in Form von Anteilen erfolgt, während beim Cash Deal eine Barzahlung stattfindet.
Siehe auch Beteilgungscontrolling (mit Literaturangaben).
(B) (insbesondere Mergers & Acquisitions). Erwerb einer Anteilsmehrheit im Rahmen einer Unternehmensakquisition durch Übernahme von Kapitalanteilen des Gesellschaftskapitals eines Unternehmens (Share Deal) (bzw. alternativ: durch den Erwerb von Vermögensanteilen als Asset Deal). Siehe auch Mergers & Acquisitions (mit Literaturangaben).
(C) (insbesondere Private Equity), Verkauf eines Unternehmens im Rahmen von Private Equity an einen industriellen Investor (Mergers & Aquisitions), vollzogen durch den Verkauf der Anteile (Share Deal); alternativ vollzogen durch den Verkauf einzelner Wirtschaftsgüter (Asset Deal).
Siehe auch Private Equity (mit Literaturangaben).
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