Die Gesetzgebung erlaubt den Versicherern, die Beiträge zu erhöhen. Das ist dann gestattet, wenn die Erhöhung mit der Verbesserung des Versicherungsschutzes verbunden ist. Hat sich ein Versicherer verkalkuliert oder arbeitet er zunächst mit Dumping-Angeboten, dürfen spätere Beitragserhöhungen nur für Neuabschlüsse gelten und nicht auf die schon versicherten Personen umgelegt werden.
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