Der jeweilige Versicherer befreit den Versicherungsnehmer von der Zahlung des Versicherungsbeitrages. Der Vertrag läuft währenddessen aber genau so weiter, als würden die Beiträge tatsächlich gezahlt. Die Beitragsbefreiung ist meistens bei Arbeitslosigkeit oder Berufsunfähigkeit möglich. Ändert sich dieser Zustand wieder, setzt auch die Beitragszahlung wieder ein und alles läuft weiter wie vor der Beitragsbefreiung.
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