Dokumenteninkasso. Zahlungsbedingung im Auslandszahlungsverkehr (Dokumente gegen Akzept), mit der sich der Importeur verpflichtet, Zug-um-Zug gegen Übergabe der die Ware verkörpernden Dokumente einen Wechsel zu akzeptieren, der ihm von der mit der Zahlungsabwicklung beauftragten Bank vorgelegt wird. Diese wird vom Exporteur auf Grund eines Geschäftsbesorgungsauftrags ohne eigene Verpflichtung - wie beim d/p inkasso - zur Gewährleistung der Zahlungssicherheit eingeschaltet; der Importeur erhält die Dokumente somit nicht direkt vom Exporteur.
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