System der Regalplatzsicherung im Handel, bei dem der Lieferant den Abnehmer (Depositär) vertraglich dazu verpflichtet, ein umfassendes Sortiment seiner Produkte zu führen, dieses unter seinem Warenzeichen in festgelegten einheitlichen Ladeneinrichtungen anzubieten und dessen Absatz zu fördern, für den häufig Gebietsschutz gewährt wird. Das Sortiment weist vielfach einen Systemcharakter auf, d.h. dem Verbraucher wird eine komplette Problemlösung für seine Bedürfnisse angeboten. Die Depositäre sind entweder Eigenhändler, die die Ware auf eigene Rechnung sowie im eigenen Namen verkaufen und damit das volle Absatzrisiko tragen (z.B. bei Kosmetik), oder sie werden als Kommissionsagentfür den Lieferanten tätig (z. B. bei Kaffee).
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