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Deutscher Werberat

vom Zentralauschuß der Werbewirtschaft (ZAW) eingesetztes Organ der freiwilli­gen WerbeselbstkontrolTe. Seine Aufgabe besteht darin, Mißstände in der Werbepraxis festzustellen und zu beseitigen und als stän­diges Anspracheorgan für verbraucherbezo/ gene Werbeprobleme zur Verfügung zu Ste­hen. Derzeit gehören dem Deutschen Werberat 12 Mitglieder aller Arbeitsbereiche der Werbung an.
Deutscher Werberat Zu den Maßnahmen, die der Deutsche Wer­berat im Auftrag des ZAW wahrnimmt, ge­hören v. a.: 1) Behandlung von Einzelbeschwerden über gesetzwidrige oder zweifelhafte Wer­bemaßnahmen; 1990 geschah dies in 129 Fäl­len, wobei es 47 Mal zur Einstellung und 12 Mal zur Änderung der beanstandeten Wer­bemaßnahme kam; 68 Fälle erwiesen sich als unbegründet. 2) Entwicklung von Verhaltensregeln und Leitlinien selbstdisziplinären Charakters. Wesentliche bisher verabschiedete Verhal­tensregeln und V erlautbarungen betreffen - die Werbung mit und vor Kindern in Wer­befunk und Werbefernsehen (1974), - die Werbung mit unfallriskanten Bildmo­tiven (1974), - die Werbung für alkoholische Getränke (1976), - die Darstellung von und Aussagen über Frauen in der Werbung (1980, dieser Kri­tikpunkt dominierte mit 60 Fällen die Li­ste der Beschwerden beim Werberat 1989) und - redaktionell gestaltete Anzeigen (1980); 1) Schärfung des Bewusstseins für Selbstdis­ziplin innerhalb der Werbewirtschaft durch ständige Information über verbraucherpoli­tische Tendenzen und werberechtliche Ent­scheidungen; 2) Kontaktpflege mit Verbraucherorganisa­tionen und Information der Öffentlichkeit über die Existenz des Werberats, die Zahl und Art der Beschwerden und die Ergebnisse ihrer Behandlung. Der Deutsche Werberat hat als Instrument der Werbeselbstkontrolle ein hohes Maß an Anerkennung erhalten. Vertreter der Ver­braucherpolitik sehen allerdings in der Wer­beselbstkontrolle keine Alternative zur rechtlichen Begrenzung von Werbung (Werberecht), da sie die Problemeinschät­zung der Werbewirtschaft nicht teilen, Schwachstellen im Selbstkontrollverfahren diagnostizieren und die Sanktionsmöglich­keiten bei V erstößen als unzureichend erach­ten.           

Literatur:  Brandmair, L., Die freiwillige Selbst­kontrolle der Werbung, Köln 1978. ZAW, Deut­scher Werberat, 2. Aufl., Bonn 1985.

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