vom Zentralauschuß der Werbewirtschaft (ZAW) eingesetztes Organ der freiwilligen WerbeselbstkontrolTe. Seine Aufgabe besteht darin, Mißstände in der Werbepraxis festzustellen und zu beseitigen und als ständiges Anspracheorgan für verbraucherbezo/ gene Werbeprobleme zur Verfügung zu Stehen. Derzeit gehören dem Deutschen Werberat 12 Mitglieder aller Arbeitsbereiche der Werbung an.
Zu den Maßnahmen, die der Deutsche Werberat im Auftrag des ZAW wahrnimmt, gehören v. a.: 1) Behandlung von Einzelbeschwerden über gesetzwidrige oder zweifelhafte Werbemaßnahmen; 1990 geschah dies in 129 Fällen, wobei es 47 Mal zur Einstellung und 12 Mal zur Änderung der beanstandeten Werbemaßnahme kam; 68 Fälle erwiesen sich als unbegründet. 2) Entwicklung von Verhaltensregeln und Leitlinien selbstdisziplinären Charakters. Wesentliche bisher verabschiedete Verhaltensregeln und V erlautbarungen betreffen - die Werbung mit und vor Kindern in Werbefunk und Werbefernsehen (1974), - die Werbung mit unfallriskanten Bildmotiven (1974), - die Werbung für alkoholische Getränke (1976), - die Darstellung von und Aussagen über Frauen in der Werbung (1980, dieser Kritikpunkt dominierte mit 60 Fällen die Liste der Beschwerden beim Werberat 1989) und - redaktionell gestaltete Anzeigen (1980); 1) Schärfung des Bewusstseins für Selbstdisziplin innerhalb der Werbewirtschaft durch ständige Information über verbraucherpolitische Tendenzen und werberechtliche Entscheidungen; 2) Kontaktpflege mit Verbraucherorganisationen und Information der Öffentlichkeit über die Existenz des Werberats, die Zahl und Art der Beschwerden und die Ergebnisse ihrer Behandlung. Der Deutsche Werberat hat als Instrument der Werbeselbstkontrolle ein hohes Maß an Anerkennung erhalten. Vertreter der Verbraucherpolitik sehen allerdings in der Werbeselbstkontrolle keine Alternative zur rechtlichen Begrenzung von Werbung (Werberecht), da sie die Problemeinschätzung der Werbewirtschaft nicht teilen, Schwachstellen im Selbstkontrollverfahren diagnostizieren und die Sanktionsmöglichkeiten bei V erstößen als unzureichend erachten.
Literatur: Brandmair, L., Die freiwillige Selbstkontrolle der Werbung, Köln 1978. ZAW, Deutscher Werberat, 2. Aufl., Bonn 1985.
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