Begr. f. ein Instrument der staatlichen Exportförderung in Deutschland (neben der Ausfuhrdeckung und Sonderdeckungen) — im Rahmen der Ausfuhrgewährleistungen des Bundes. S. Bundesdeckungen im Außenhandel; Hermes-Deckungen. Die F. sichert die Selbstkosten ab, die einem Exporteur bis zum vorzeitigen Ende der Herstellung/Bereitstellung infolge des Eintritts der gedeckten Risiken entstehen. Der Versicherungsfall tritt ein, wenn die Fertigstellung bzw. der Versand der Ware aufgrund politischer oder wirtschaftlicher Umstände nicht mehr möglich oder dem Exporteur nicht mehr zumutbar ist. Die Selbstbeteiligungsquote des Deckungsnehmers beträgt für alle Risiken 5 %; bei Fabrikationsrisiko-Garantien wie bei -Bürgschaften.
(Hermes-Fabrikationsrisikodeckung, Deutschland), Form der sog. Hermes-Deckungen zur Sicherung deutscher Exportgeschäfte; siehe auch Exportkreditgarantien des Bundes. Mit einer Fabrikationsrisikodeckung des Bundes sichert ein deutscher Exporteur seine Produktionskosten für ein Ausfuhrgeschäft, insbesondere bei Insolvenz des ausländischen Bestellers sowie bei Eintritt politischer Risiken. Internetadressen: (AuslandsGeschäftsAbsicherung der BRD) www.agaportal.de, www.exportkreditgarantien.de.
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