(sog. Hermes-Deckungen, Deutschland)
1. Charakterisierung und Organisation: Exportkreditgarantien der Bundesrepublik Deutschland (Bezeichnung bis Mitte 2003: „Ausfuhrgewährleistungen des Bundes”) zugunsten deutscher Exporteure und Kreditinstitute (Finanzierungsinstitute), die in der Praxis als Hermes-Deckungen bezeichnet werden, dienen der Absicherung der mit Exportgeschäften verbundenen Käuferrisiken (bestimmte wirtschaftliche Schadenstatbestände) und Länderrisiken (bestimmte politische Schadenstatbestände). Es gilt das Subsidiaritätsprinzip: Ausfuhrdeckungen, die auf dem privaten Versicherungsmarkt allgemein in derselben Art und in demselben Umfang angeboten werden, sollen nicht als Exportkreditgarantien übernommen werden. Der Bund übernimmt Exportkreditgarantien nur, wenn eine vernünftige Aussicht auf einen schadensfreien Verlauf des Exportgeschäfts besteht. In der Praxis führt dieser Grundsatz zu Deckungsausschlüssen und zu Deckungsbeschränkungen. Die Geschäftsführung hat der Bund einem Mandatar-Konsortium übertragen, welchem die Euler Hermes Kreditversicherungs-AG und die PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft angehören. Die Entscheidung über eine Übernahme von Exportkreditgarantien wird im “Interministeriellen Ausschuss für Ausfuhrgarantien und Ausfuhrbürgschaften” getroffen.
2. Formen der Exportkreditgarantien des Bundes
(1) Zu unterscheiden sind Exportkreditgarantien, die als Bürgschaften (Hermes-Bürgschaften) und Exportkreditgarantien, die als Garantien (HermesGarantien) übernommen werden. (a) Bürgschaften des Bundes decken Exportgeschäfte mit ausländischen Vertragspartnern, die Staaten, Gebietskörperschaften oder vergleichbare Institutionen sind oder wenn diese für das Forderungsrisiko voll haftende Garanten sind. (b) Garantien des Bundes decken Exportgeschäfte in allen Fällen anderer ausländischer Vertragspartner. Die nachstehenden Deckungsformen sind entweder Bürgschaften oder Garantien des Bundes.
(2) Fabrikationsrisikodeckungen des Bundes beziehen sich — vereinfacht ausgedrückt — auf Risiken des Exporteurs bis zum Versand der Ware.
(3) Ausfuhrdeckungen (Forderungsdeckungen) des Bundes schützen den Exporteur — vereinfacht ausgedrückt — gegen die Uneinbringlichkeit der Exportforderung aufgrund politischer oder wirtschaftlicher Risiken. Inwieweit die Risiken der Liefer-/Versandphase und das Warenabnahmerisiko in die Ausfuhrdeckungen (Forderungsdeckungen) einbezogen sind bzw. davon ausgeschlossen sind, muss im Einzelfall — auch unter Einbeziehung der vereinbarten Incoterms-Klausel — geprüft werden. Die Ausfuhrdeckungen sind zu untergliedern in kurzfristige (a) Einzeldeckung, (b) Revolvierende Einzeldeckung und (c) Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung (APG) sowie Ausfuhr-PauschalGewährleistung-light (APG-light). Der Bund übernimmt
(4) Finanzkreditdeckungen für Kredite von Banken und anderen Finanzierungsinstituten an ausländische Schuldner, die an Ausfuhrgeschäfte deutscher Exporteure gebunden sind.
(5) Neben diesen Regeldeckungsformen übernimmt der Bund Sonderdeckungen, die sich beispielsweise auf Läger im Ausland, auf Bauleistungen im Ausland, auf vom Exporteur zu stellende Garantien (Exporteurgarantien) u.a. beziehen.
3. Gedeckte Risiken und Entgelt:
(1) Der Bund definiert die gedeckten wirtschaftlichen und politischen Risiken aufgeschlüsselt nach übernommenen Garantien oder Bürgschaften sowie nach den weiteren Formen der Exportkreditgarantien. Der Exporteur ist an jedem Ausfall mit einer Selbstbeteiligung beteiligt, wozu der Bund bestimmte generell gültige Selbstbeteiligungsquoten festgelegt hat, die im Einzelfall aber erhöht werden können.
(2) Bei den Entgelten sind zu unterscheiden Bearbeitungsentgelte und sog. Deckungsentgelte. Die Entgelte sind unter verschiedenen Merkmalen gestaffelt, so z.B. nach sieben Länderrisikogruppen, nach verschiedenen Käuferkategorien, nach der Laufzeit der Deckung, nach der Art der im Rahmen des Exportgeschäfts gestellten Sicherheit usw. Siehe auch Aussenhandelsfinanzierung (Internationale Zahlungs-, Sicherungs- und Finanzierungsinstrumente), mit Literaturangaben. Internetadressen: (AuslandsGeschäftsAbsicherung der BRD) www.agaportal.de, www.exportkredit garantien.de.
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