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Fabrikationsrisiko

Gefahrenpotential, das die Herstellung, Lieferung oder Übernahme der Ware unmöglich oder unzumutbar macht. Bei Außenhandelsgeschäften versteht man hierunter das Risiko des Exporteurs, die Ware aufgrund politischer Umstände im Abnehmerland, als Folge eines Embargos, wegen wirtschaftlicher Probleme des Importeurs bzw. bei Vertragsbruch des Importeurs nicht versenden zu können. Insbesondere bei Spezialanfertigungen können hierdurch mangels alternativer Verwertungsmöglichkeiten erhebliche Forderungsausfälle eintreten. Als Absicherungsvereinbarungen sind in Außenhandelsverträgen Vorschüsse, Anzahlungen sowie Dokumenten-Akkreditive sinnvoll. Üblich sind zur Deckung des Ausfallrisikos während der Produktionszeit auch im Rahmen der HERMES-Deckung zur Verfügung stehende sogenannte «Fabrikationsrisiko-Garantien» bei privaten Abnehmern oder «Fabrikations-Bürgschaften» bei öffentlichen Abnehmern. Der Deckungsumfang beschränkt sich bei der Fabrikationsrisikodeckung auf die beim Exporteur für die Lieferung und Leistung entstandenen Selbstkosten bis maximal zur Höhe des Auftragswertes.

ist das Risiko eines Exporteurs, daß bereits teilweise oder ganz hergestellte Produkte nicht geliefert werden können, weil der ausländische Partner die Anzahlung nicht rechtzeitig geleistet hat, sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befindet, Unruhen im Abnehmerland auftreten usw. Hiergegen ist bei einem Selbstbehalt von 10% Risikodeckung bei der HERMES-Kreditversicherung möglich.


(1) Das wirtschaftlich verursachte Fabrikationsrisiko umfasst die Notwendigkeit zum Abbruch der Fer­tigung bzw. zur Unterlassung des Versands, z.B. wegen Zahlungsunfähigkeit des Käufers (des Impor­teurs) oder wegen Lossagung vom Kaufvertrag bzw. wegen Verstoss gegen den Kaufvertrag durch den Käufer.
(2) Bei Exportgeschäften tritt das politisch verursachte Fabrikationsrisiko hinzu, das die Not­wendigkeit zum Abbruch der Fertigung bzw. zur Unterlassung des Versands umfasst, z.B. wegen poli­tischer Umstände im Ausland (gesetzgeberische oder behördliche Massnahmen, Krieg, Aufruhr, Revo­lution) oder wegen eines Embargos des Inlandes bzw. eines Zuliefer- oder Transitlandes. Politische Ri­siken können unter bestimmten Voraussetzungen durch  Exportkreditgarantien des Bundes (sog. Hermes-Deckungen) gesichert werden.

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