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Finanzplan, Grundstruktur

Der Finanzplan ist eine sachlich und zeitlich gegliederte Gegenüberstellung der erwarteten Einzahlun­gen und der Auszahlungen eines Unternehmens. Er dient dazu, das finanzielle Gleichgewicht des Un­ternehmens zu gewährleisten, die erwarteten Ein- und Auszahlungen zu prognostizieren und zu opti­mieren und so jederzeitige Zahlungsfähigkeit des Unternehmens sicherzustellen. Der Finanzplan besteht aus zwei Teilplanungen, dem   Kapitalbedarfsplan für Investitionen und dem Liquiditätsplan, der der situativen Liquiditätssteuerung dient. Über die   Planbilanz und die   Planerfolgsrechnung werden beiden Pläne miteinander verknüpft. Als Ergebnis der Finanzplanung ergibt sich der voraussichtliche Kapitalbedarf für das Unternehmen (bzw. geplante Vorhaben). Finanzpläne lassen sich nach ihrer Fristigkeit in kurzfristige (monatlich, quartalsweise), mittelfristige (jährlich) und langfristige (bis zu drei Jahren) Finanzpläne unterscheiden. Im  Businessplan sollte mit Hilfe des Finanzplanes dargelegt werden, wie gross das grundsätzliche Finanzierungsvolumen für das Projekt ist und dass die jederzeitige Zahlungsfähigkeit des Vorhabens gesichert ist. Darüber hinaus zeigt die Finanzplanung, welche Mittel das Projekt für mögliche noch zu tätigende Investitionen erwirt schaltet und ob die Verzinsung und Rückzahlung der aufgenommenen Kredite aus dem   Cash-Flow gesichert ist. Siehe auch   Finanzplan, kurzfristiger (Liquiditätsplan),  Finanzplan, langfristiger sowie   Busi­nessplan, jeweils mit Literaturangaben.

Literatur: Schierenbeck, H.: Grundzüge der Betriebswirtschaftslehre, 14. Aufl., München Wien 1999, S. 309 — 311; Wöhle, C.B.: Finanzplanung, in: Akademie Deutscher Genossenschaften ADG (Hrsg.) Reihe Bank Colleg Betriebswirtschaft, Wiesbaden 1999, Gruppe 21, S. 1 — 18.

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