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Franchisenehmer

Unternehmer, der die Geschäftsidee eines Franchisegebers in Form des Franchising betreibt.

Durch den Franchisevertrag gestattet der  Franchisegeber dem Franchisenehmer gegen Entgelt, sei­nen Namen, seine Marken und Schutzrechte usw. beim Vertrieb von Waren und Dienstleistungen zu nutzen. Ein bekanntes Beispiel für Franchise ist z.B. die Hamburger-Kette McDonald\'s. Der Betreiber eines Ladenlokals (= Franchisenehmer) ist dabei ein rechtlich selbständiger Kaufmann. Er zahlt an den McDonalds\'s-Konzern (= Franchisegeber) eine Lizenzgebühr und erhält von diesem die McDonald\'s­typischen Waren geliefert. Siehe auch Franchising (mit Literaturangaben).

Siehe  Franchising

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