Unternehmer, der die Geschäftsidee eines Franchisegebers in Form des Franchising betreibt.
Durch den Franchisevertrag gestattet der Franchisegeber dem Franchisenehmer gegen Entgelt, seinen Namen, seine Marken und Schutzrechte usw. beim Vertrieb von Waren und Dienstleistungen zu nutzen. Ein bekanntes Beispiel für Franchise ist z.B. die Hamburger-Kette McDonald\'s. Der Betreiber eines Ladenlokals (= Franchisenehmer) ist dabei ein rechtlich selbständiger Kaufmann. Er zahlt an den McDonalds\'s-Konzern (= Franchisegeber) eine Lizenzgebühr und erhält von diesem die McDonald\'stypischen Waren geliefert. Siehe auch Franchising (mit Literaturangaben).
Siehe Franchising
Vorhergehender Fachbegriff: Franchisegeber | Nächster Fachbegriff: Franchisesystem
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|