Die Freizeitunfallversicherung ist eine Form der privaten Unfallversicherung. Diese Ausschnittsversicherung deckt ausschliesslich Unfälle ausserhalb des Berufes ab. Also gilt hier auch keine Deckung für die direkten oder indirekten Wege von und zur Arbeitsstätte. Die Abgrenzung erfolgt auf der Grundlage der Definition des Arbeitsunfalls im Siebten Buch des Sozialgesetzbuches (§ 8 SGB VII) oder der vergleichbaren beamtenrechtlichen Vorschriften über Dienstunfälle. Die Freizeitunfallversicherung stellt eine Ergänzung zur gesetzlichen Unfallversicherung dar, die Versicherungsschutz für Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten bietet. Sie kann nur für Personen abgeschlossen werden, die der gesetzlichen Unfallversicherung oder den beamtenrechtlichen Versorgungsvorschriften für Dienstunfälle unterliegen. Mit einer üblichen privaten Unfallversicherung ist man rund um die Uhr im Privat- und Berufsleben versichert.
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