Begr. f. eine nicht mit den Hauptorganen der Europäische Union (dem EU-Ministerrat, der EU-Kommission und dem Europäischen Parlament) zusammenhängende Einrichtung des europäischen öffentlichen Rechts mit eigener Rechtspersönlichkeit. Sie wird durch einen Rechtsakt des abgeleiteten Gemeinschaftsrechts geschaffen, in dem die technischen, wissenschaftlichen und administrativen Aufgaben der Agentur geregelt sind. Zurzeit gibt es dreizehn dezentralisierte Einrichtungen, die dieser Definition entsprechen; dennoch tragen sie unterschiedliche Bezeichnungen, wie Amt, Agentur, Beobachtungsstelle, Stiftung, Zentrum. S. Europäische Union.
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