(Außenhandelsstatistikgesetz). v. 01.05.1957 (BGBl. I 413) u. spät. And. Rechtsgrundslage für die Erfassung des Warenverkehrs (Spezialhandel) und seiner Ergänzungen (z. B. Lagerverkehr) in der Außenhandelsstatistik des Statistischen Bundesamtes, in Verbindung mit EWG-Verordnung Nr. 3330/91 des Rates über die Statistiken des Warenverkehrs zwischen Mitgliedstaaten und der EG-Verordnung Nr. 1172/95 des Rates über die Statistiken des Warenverkehrs der Gemeinschaft und ihrer Mitgliedstaaten mit Drittländern. http://recht.makrolog.de
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