Der Versicherungsschein ist grundsätzlich ein Schuldschein. Die Inhaberklausel ist ein Vermerk auf einem Inhaberpapier, wonach der Aussteller verpflichtet ist, an den berechtigten Inhaber zu leisten. Die Inhaberklausel ist an keinen bestimmten Wortlaut gebunden. Sie kann sich auch mit dem Namen des Gläubigers aus dem Zusatz ergeben oder aus dem Zusatz »Überbringer«.
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