Bei der Privatisierung ehemaliger volkseigener Betriebe in den neuen Bundesländern unter Federführung der Treuhandanstalt Berlin wurde auch unter Verkehrswert verkauft.
Als Ausgleich für den günstigen Kaufpreis waren die Käufer verpflichtet, u. a. eine zeitlich befristete und der Höhe nach bestimmte Investitionsgarantie zu übernehmen.
Siehe auch: Arbeitsplatzgarantie, Treuhandanstalt
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