Mit dem Ideal eines freien Warenverkehrs, wie er in der EG angestrebt wird (Euromarketing), nicht vereinbar sind neben quantitativen Einfuhrbeschränkungen sog. Maßnahmen gleicher Wirkung, d. h. Regelungen, die geeignet sind, den grenzüberschreitenden Handel innerhalb der Europäischen Gemeinschaft unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich oder potentiell zu behindern. Dazu zählen vor allem jede Art der Erschwerung der Einfuhr und die administrativ bedingte Verteuerung von Importerzeugnissen mittels sog. nicht-tarifärer Handelshemmnisse in einem Mitgliedstaat der EG. Von einer Maßnahme mit diskriminierender Wirkung für ausländische Anbieter ist auszugehen, wenn z.B. folgendes von einem bzw. für ein Erzeugnis verlangt wird: Ursprungsangabe, Echtheitsbescheinigung für ausländische Ursprungsangabe (z.B. für „Scotch Whisky“) sowie Einfuhrlizenz, Sicht- und Bestätigungsvermerke bei der Einfuhr. Als „Maßnahmen gleicher Wirkung“ gelten aber auch: Verbot der Verwendung ausländischer Ausgangsstoffe für inländische Waren, zeitraubende oder kostspielige Grenzabfertigung, schikanöse Qualitätskontrollen für Importgüter, Vorbehalt der Verwendung von Bezeichnungen wie „Sekt“ oder „Weinbrand“ für inländische Erzeugnisse sowie staatlich sanktionierte oder gar geförderte Appelle, inländische Waren zu erwerben (z. B. „Buy Irish“). Selbst nicht diskriminierende Behinderungen, also Bestimmungen, die inländische wie importierte Erzeugnisse gleichermaßen (be)treffen, können „Maßnahmen gleicher Wirkung“ im Sinne des Art. 30 EWGV darstellen. Einen dafür typischen Fall verkörpern Qualitätsvorschriften wie das Reinheitsgebot für Bier, dem auch deutsche Brauer stets unterworfen waren. Derartige Bestimmungen sind nach Art. 30 EWGV verboten und damit für Ausländer unwirksam, sofern nicht besondere Bedingungen vorliegen, die eine Behinderung des Absatzes ausländischer Erzeugnisse auf dem inländischen Markt rechtfertigen. Einzelheiten dazu sind in den Art. 31 bis 34 sowie 36 EWGV geregelt.
Literatur: Sack, R., Die Verwirklichung des Europäischen Binnenmarktes im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes und Urheberrechts, in: Dicbtl, E. (Hrsg.), Schritte zum Europäischen Binnenmarkt, München 1990, S. 35 - 62, insb. S. 37 ff.
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