(mehrstufiges Auswahlverfahren): Ein Verfahren der Zufallsauswahl, bei dem die Gesamtzahl der in die Auswahl einzubeziehenden Erhebungseinheiten in mehreren, normalerweise in zwei Stufen erfolgt. Das Auswahlverfahren besteht also darin, dass aus der -\' Grundgesamtheit zunächst eine - Stichprobe, aus der Stichprobe eine weitere Stichprobe gezogen wird.
Mehrstufige Auswahlverfahren sind vor allem bei der Ziehung von Stichproben aus Grundgesamtheiten mit hierarchischem Aufbau sinnvoll. Geht es also z.B. um die Bildung einer - Haushaltsstichprobe so kann man in der ersten Stufe eine Stichprobe der Gemeinden eines Landes bilden und aus jeder Gemeinde dann die Stichprobe der Haushalte. Die in der ersten Stufe verwendeten Auswahleinheiten nennt man Primäreinheiten die der zweiten Stufe Sekundäreinheiten. Der Stufeneffekt besteht in der Reduzierung des Zufallsfehlers, der sich bei mehrstufigen Auswahlverfahren ergeben kann, wenn die Primäreinheiten in sich sehr heterogen sind. Wird das mehrstufige Auswahlverfahren mit einem Verfahren der geschichteten Auswahl kombiniert, spricht man von einer geschichteten mehrstufigen Auswahl.
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