Die analytischen Verfahren der Kostenauflösung arbeiten auf der Basis von Zukunftsbetrachtungen mit Hilfe von Verbrauchsanalysen, Messungen, Berechnungen und Schätzungen.
Bei der mehrstufige analytische Kostenauflösung plant man die Mengen- und Zeitvorgaben im Gegensatz zur einstufigen analytischen Kostenauflösung nicht nur für einen einzigen, sondern für mehrere Beschäftigungswerte. So könnte man bei einer Einteilung in 10 Stufen (vorgeschlagen wird auch eine Drei- und Vier-Stufen-Einteilung) für 10 Beschäftigungswerte die jeweils zugehörigen Kosten ermitteln, wie aus der folgenden Abbildung ersichtlich wird. Eine Trennung in fixe und variable Bestandteile ist dabei nicht zwingend erforderlich, da sich aus den zehn Wertepaaren ein Kostenverlauf ergibt, der einen Eindruck vom Verhalten der Kosten bei unterschiedlichen Werten der Bezugsgröße vermittelt (Kostenfunktion).
Problem:
(1) Der mögliche Vorteil der mehrstufigen analytischen Kostenauflösung, die Darstellung einer nichtlinearen oder unstetigen Sollkostenfunktion, fällt in der Praxis nicht ins Gewicht, weil solche Sollkostenfunktionen kaum vorkommen.
Eine Ausnahme stellt die Nahtstelle zwischen Normalbeschäftigung und Überstundenbeschäftigung dar, ab der die Sollkostenlinie steiler verläuft.
(2) Die fehlende Trennung von fixen und variablen Kosten begründet Zweifel an der Genauigkeit des Verfahrens.
(3) Die Informationen über die Plankostenwerte bei vielen unterschiedlichen Beschäftigungswerten benötigt die Praxis nicht:
Es genügt die Kenntnis der Plankosten bei Planbeschäftigung, und zwar aufgeteilt in fixe und variable. Also sollte man auf die mehrstufige analytische Kostenauflösung verzichten und statt dessen die einstufige analytische Kostenauflösung wählen, weil letztere genau die Informationen zur Verfügung stellt, die die Praxis braucht.
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