danach können Teilleistungen von Nachfragern beliebig oder in weiten Grenzen so kombiniert werden, wie es den jeweiligen Bedürfnissen entspricht, ohne dass dadurch der Preisvorteil eines Bundles gegenüber den addierten Preisen der Teilleistungen verloren geht (Cafeteria-System). Meist ist dies an bestimmte Vorgaben gebunden, etwa Einhaltung von Mindestumsatzgrenzen oder Berücksichtigung von Pflichtangebotsbestandteilen, die Berechnung erfolgt nach Punktsystemen o.ä. Wird ein Preisnachlass auf die zweite/weitere Leistung gewährt, spricht man von Mixed Leader bundling, ohne Preisnachlass auf die zweite/weitere Leistung von Mixed joint bundling. Wichtig ist jeweils, bei Bundles die dabei eingeschlossenen Leistungen deutlich zu machen, um den Preis zu rechtfertigen. Ausserdem kann ein Anbieter damit einer direkten Preisvergleichbarkeit entkommen. Mit welchem Preisanteil die Teilleistungen in den Gesamtpreis eingehen, bleibt seiner Ausgleichskalkulation überlassen, solange nur in der Summe die addierten Einzelkosten mindestens gedeckt sind (siehe auch Pure bundle).
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