Empfehlungen
A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  
  Home Top 10 Fachbereiche News Hilfe & FAQ
 

Nennbetragsaktie

(Nennwertaktie, deutsches Recht) muss auf einen ziffernmässig festgelegten Betrag lauten. Dies ist der Nennbetrag und bezeichnet den Betrag der auf die   Aktie zu leistenden Einlage. Die Aktien müssen einen Mindestnennbetrag von einem Euro ausweisen und auf einen vollen Eurobetrag lauten, § 8 Abs. 2 AktG (deutsches Recht). Eine  AG kann auch Aktien mit unterschiedlichen Nennbeträgen ausgeben. Eine Nennbetragsaktie verkörpert den Anteil am Grundkapital in dem Verhältnis des Nennbetrages ei­ner Aktie zum Nennbetrag des Grundkapitals. Siehe auch   Aktiengesellschaft, deutsche bzw. österreichische und  Aktiengesellschaft, Kleine. (Nennwertaktie, österreichisches Recht). Als Nennbetrags- oder Nennwertaktien werden solche   Ak­tien bezeichnet, bei denen der von ihnen verkörperte Umfang der Beteiligung am  Grundkapital der   AG in einem Geldwert (Nennbetrag; ein Euro oder ein Vielfaches davon, § 8 Abs. 2 öAktG) ausge­drückt wird. Der wirtschaftliche Wert der Aktie spiegelt sich dagegen nicht im Nennwert wieder, son­dern ergibt sich aus dem Markt- oder Börsenpreis, der bei einem erfolgreichen Unternehmen über dem Nennbetrag der  Aktie liegt. Vgl. im Unterschied dazu   Stückaktien (nennwertlose Aktien). Nenn­betragsaktien und Stückaktien können nicht nebeneinander ausgegeben werden (§ 17 Z 4 öAktG).

Vorhergehender Fachbegriff: Nennbetrag | Nächster Fachbegriff: Nennkapital



  Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken

   
 
 

   Weitere Begriffe : Marketinginformationssystem | Nachtarbeit | Ökologische Steuerreform in Europa

   Praxisnahe Definitionen

Nutzen Sie die jeweilige Begriffserklärung bei Ihrer täglichen Arbeit. Jede Definition ist wesentlich umfangreicher angelegt als in einem gewöhnlichen Glossar.

  Marketing

  Definition

  Konditionenpolitik

   Fachbegriffe der Volkswirtschaft

Die Volkswirtschaftslehre stellt einen Grossteil der Fachtermini vor, die Sie in diesem Lexikon finden werden. Viele Begriffe aus der Finanzwelt stehen im Schnittbereich von Betriebswirtschafts- und Volkswirtschaftslehre.

  Investitionsrechnungen

  Marktversagen

  Umsatzsteuer

   Beliebte Artikel

Bestimmte Erklärungen und Begriffsdefinitionen erfreuen sich bei unseren Lesern ganz besonderer Beliebtheit. Diese werden mehrmals pro Jahr aktualisiert.

  Cash Flow

  Bausparen

  Fremdwährungskonto


     © 2023-2024 Wirtschaftslexikon24.com       All rights reserved.      Home  |  Datenschutzbestimmungen  |  Impressum  |  Rechtliche Hinweise
Aktuelles Wirtschaftslexikon