Eine Nennwertaktie ist eine Aktie, die auf einen bestimmten Geldbetrag (z. B. 5 EUR) lautet; dies ist für Deutschland nach § 8 AktG zwingend vorgeschrieben. Das Grundkapital der Aktiengesellschaft entspricht damit der Summe aller Nennwerte. Der Mindestnennwert beträgt 5 EUR (§ 8(1) AktG).
Gegenteil ist die Quotenaktie.
Siehe auch :
Nennwertaktien
Aktienarten
Summenaktie
Siehe auch: Aktienart
Aktie
Siehe: Nennwertaktie
Nennwertaktien bezeichnen Anteile an dem in Deutsche Mark festgesetzten » Grundkapital einer AG, deren Mindestnennbetrag 50, DM beträgt (§ 8 AktG). Die Nennwertaktien sind in AktienUrkund en verbrieft, die die Höhe des Nennbetrages, den Namen des Ausstellers (AG) und bei » Namensaktien auch den Namen des Berechtigten enthalten. Nennwertaktien verbriefen Anteile am Gesellschaftsvermögen der AG, wobei das Gesellschaftsvermögen praktisch nie dem Betrag des Grundkapitals, bzw. dem Nominalwert der ausgegebenen Aktien entspricht. Daher beinhalten Nennwertaktien in keiner WeiseAnsprüche auf einen bestimmtenGeldbetrag oder gar einen Anspruchauf den Nennbetrag. Die Größe einesAnteils am Gesellschaftsvermögenkann der Aktionär bei Nennwertaktien nur mittelbar aus dem Verhältnis der einzelnenAktie zum Gesamtnennbetrag allerausgegebenen Aktien der AG bestimmen (im Gegensatz zu Quotenaktien).
siehe Nennbetragsaktie.
Aktie, die auf einen bestimmten in Geldeinheiten (Euro) angegebenen Betrag (Nennwert) lautet. Vgl. Quotenaktie, Stückaktie.
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