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Quotenaktie

(nennwertlose Aktie, Anteilsaktie, unechte Stückaktie) bezeichnet eine Aktie, die auf einen bestimmten Anteil (z. B. 1/10 000, 1/20 000) am Kapital einer Aktiengesellschaft lautet. Sie existiert in zwei Varianten a) sprechende Quotenaktie: ist der Prozentsatz auf die Aktienurkunde aufgedruckt; b) stumme Quotenaktie: hier fehlt dieser Aufdruck.

Eine Quotenaktie (= Anteilsaktie) ist eine (echte) nennwertlose Aktie. Bei einer Quotenaktie wird in der Urkunde der Anteil am Grundkapital der Gesellschaft angegeben. Dabei bedeutet beispielsweise eine Quote von 1/10.000, dass der Aktieninhaber Anspruch auf 1/10.000 des Grundkapitals der Gesellschaft hat. Diese in den USA weit verbreitete Aktienform ist in Deutschland nicht zulässig.

Aktie, die keinen Nennwert aufweist, sondern deren Anteil am Grundkapital einer Aktiengesellschaft durch einen Bruchteil ausgedrückt wird („unechte Quotenaktie“). Eine „echte“, in Deutschland nicht zugelassene Form der Quotenaktie liegt vor, wenn die Aktiengesellschaft kein Grundkapital aufweist.

Siehe auch: Nennwertlose Aktie.

Aktie

Siehe Aktienarten

Siehe auch: Aktienarten

Hierbei handelt es sich um Aktien, die nicht als Anteile am Grundkapital ausgegeben werden (u. somit auch nicht auf einen festen Nennbetrag lauten Nennwertaktien), sondern um Aktien, die unmittelbar als Anteile am Nettovermögen der AG emittiert werden (Anteils oder nennwertlose Aktien). Die Dividende wird pro Stück (Stückdividende) entsprechend dem Anteil der Quotenaktien am Nettovermögen der AG (z. B. 1/1000) ausgeschüttet.
In Deutschland sind im Gegensatz zur USA, Kanada, Belgien und Italien, Quotenaktien gemäß § 6 AktG nicht zulässig. Der einen Anteil am Gesellschaftsvermögen einer bergrechtlichen Gewerkschaft verbriefende Kux war keine Aktie i. S. des deutschen Aktiengesetzes.

Eine Quotenaktie repräsentiert einen bestimmten prozentualen Anteil an einem Unternehmen, sie lautet also nicht über einen bestimmten
Nennbetrag. Übliche Aktienform u. a. in den USA und Kanada.
Siehe auch: Nennwertlose Aktien

oder Anteilsaktie. Aktie, die auf einen bestimmten Anteil am Grundkapital einer Aktiengesellschaft lautet (z. B. 1/1.000 oder 1/50.000). Solche echten nennwertlosen Aktien sind in Deutschland gem. § 8 AktG nicht zulässig; hingegen stellen sie in den USA und in Kanada die gebräuchliche Form der Aktienanlage dar. Vgl. Nennwertaktie, Stückaktie (unechte nennwertlose Aktie).

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