ist dasjenige Entgelt pro Mengeneinheit bezogener Ware, das ein Abnehmer nach Berücksichtigung aller konditionenbedingten (Listen- )Preismodifikationen dem Anbieter zu entrichten hat. Er ergibt sich aus dem vom Anbieter praktizierten Konditionensystem sowie u.U. dem machtbedingten Einlenken der Verhandlungspartner in Markttransaktionen. In der Praxis unterscheidet man gelegentlich den Nettopreis als Listenpreis abzüglich „üblicher“ Rabatte vom „Netto-Netto- Preis“, der sich ergibt, wenn vom Nettopreis weitere, individuell vereinbarte Preisabschläge oder Sonderkonditionen abgezogen werden.
(Nettopreissystem): Der unter Einschluss aller - Rabatte und Skonto effektiv zu zahlende Verkaufspreis einer Ware oder Dienstleistung. Wird in der Preispolitik mit Nettopreisen operiert, so wird damit oft an das Preisbewußtsein der Verbraucher appelliert; denn es geschieht meist unter Hinweis darauf, dass die Waren durch den Rabatt selbst sowie durch die Kosten der Ausgabe von Rabattmarken, - Konsumentenrabatte, der Abrechnung von Rabatten usw. wieder verteuert würden und daher den Verbrauchern durch Nettopreise besser gedient sei. Lediglich Mengenrabatte können bei der Preisbildung nach dem Nettopreissystem nicht von vornherein berücksichtigt werden.
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