(Primärfederführung): Die ursprüngliche Federführung, die z.B. im Falle der Auftragserteilung für den Inhalt des übernommenen Teilauftrags und für die Dauer seiner Erledigung an den auftragnehmenden Bereich übergeht (Sekundärfederführung), mit Abschluss des Auftrags jedoch wieder an den Auftraggeber zurückfällt.
vgl. sekundäre Federführung
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