in Europa weit verbreitetes System der Agenturvergütung. Die Werbeagentur erhält dabeifür ihre Tätigkeit als Werbemittler, d. h. als Käufer von Raum oder Zeit für Einschaltungen in Werbeträgern, von den Wer- bedurchführenden, d.h. den Eigentümern der benutzten Werbeträger, eine Provision, die sie einbehält. Die Provision beträgt i. d. R. 15% vom Kunden-Netto-Preis, das ist der Brutto-Preis abzüglich Rabatte. Der Kunde der Werbeagentur hat keine weiteren Entgeltzahlungen für die erbrachte Agenturleistung zu erstatten. Hauptvorteil des Provisionssystems ist seine Einfachheit. Sein wesentlicher Nachteil besteht darin, dass die Agenturvergütung von der Höhe der Provisionssätze der benutzten Werbeträger und damit vom Mediaplan der Agentur abhängig ist. Daneben entwickelt sich diese Art der Leistungsvergütung nicht proportional zur Gesamtleistung der Agentur für den Werbungtreibenden. Ist der Anteil der kreativen Leistung im Verhältnis zu den Aktivitäten im Streubereich gering, dann ist das Entgelt im Verhältnis zur erbrachten Leistung überproportional. Umgekehrt kommt die Agentur bei hoher kreativer Leistung und geringem Werbeetat für Streuzwecke nicht auf ihre Rechnung.
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