(Steuerrecht, Internationales) bezeichnet den Staat, in dem der Steuerpflichtige zwar keinen Wohnsitz (siehe auch Wohnsitzprinzip und Wohnsitzstaat) oder gewöhnlichen Aufenthalt hat, aber eine Einkommens- bzw. Vermögensquelle unterhält.
Begr. des Außensteuerrechts. Qu. ist der Staat, in dem der Steuerpflichtige weder seinen gewöhnlichen noch ständigen Wohnsitz hat, aber seiner wirtschaftlichen Tätigkeit nachgeht; dieser Staat somit die Quelle des Einkommens bzw. Vermögens darstellt. Der Steuerpflichtige hat seine Einkünfte i. d. R. im Qu. zu versteuern. Vgl. Doppelbesteuerung.
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