Dazu zählen insb. das Außenwirtschaftsrecht und das Zollrecht. Das erste legt die Grundsätze, die Beschränkungsmöglichkeiten und die Abwicklung des Außenwirtschaftsverkehrs fest; das zweite die zolltechnische Warenbehandlung und die Ermittlung der Abgabenbelastung. Hinzu kommen das internationale Privatrecht und Kaufvertragsrecht, das grenzüberschreitende Vollstreckungswesen, die internationale Schiedsgerichtsbarkeit; ferner Niederlassungsrecht, Steuerrecht und Patentrecht.
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