nach deutschem Recht (UWG, u.U. auch § 286 StGB) unzulässiges System des Direktvertriebs, bei dem Unternehmen ihre Verkäufer zur Abnahme von Waren bzw. zum Erwerb von Depot- und Verkaufsrech- ten veranlassen, indem sie ihnen für den Fall der erfolgreichen Anwerbung weiterer Kunden einen finanziellen Vorteil gewähren. Diesen Kunden werden bei Anwerbung weiterer Abnehmer bzw. Verteiler auf der nächsten Pyramidenstufe der Vertriebsorgam- sation entsprechende, u.U. hierarchisch gestaffelte Vorteile eingeräumt. Man spricht deshalb auch von “Pyramidensystem“. Häufig wird den neu hinzutretenden Vertriebsorganen ein hoher finanzieller Einsatz abverlangt, der durch oft genug unrealistische Umsatzprognosen nur scheinbar gerechtfertigt ist. I.d.R. gelangt nämlich die Ware nur in geringem Umfang tatsächlich zu einem Endabnehmer. Nachbestellungen erfolgen selten. Der Systemträger verdient am sog. Pipeline-Effekt, d. h. dem Verkauf an die Vertriebsorgane. Eine Variante stellt das sog. Multi-Level- Marketing dar. Hier hängt das Einkommen der eingeschalteten Händler ausschließlich vom Weiterverkauf der Waren und nicht von der Anwerbung von Abnehmern i.S. eines Kopfgeldes ab. Der Händler hat deshalb i.d.R. keine Kaufverpflichtung und ein Rückgaberecht.
Literatur: Tietz, B., Struktur und Dynamik des Direktvertriebs, Landsberg 1985, S. 20 f.
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