Das Recht der Schuldverhältnisse; in Deutschland im BGB geregelt. Es enthält allgemeine Vorschriften (z. B. zur Begründung eines Schuldverhältnisses, Schadensersatzpflicht, Erfüllung, Abtretung, Aufrechnung, zum Erlass, Rücktritt, Verzug) und besondere Bestimmungen über einzelne Schuldverhältnisse (wie Kauf, Miete, Darlehen u. a.). Vgl. Sachenrecht.
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