Empfehlungen
A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  
  Home Top 10 Fachbereiche News Hilfe & FAQ
 

Sachenrecht

Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) werden die Rechte an unbeweglichen Sachen (Immobilien) und an beweglichen Sachen (alle sonstigen körperlichen Gegenstände) geregelt. Das Sachenrecht ist Bestandteil des Bürgerlichen Rechts. Der zentrale Begriff des Sachenrechts ist das Eigentum, ferner werden der Besitz und das Eigentümer-Besitzer-Verhältnis geregelt. Es ist insbesondere für die Übertragung des Eigentums zwischen dem Mobiliarsachenrecht (bewegliche Sachen) und dem Immobiliarsachenrecht (Grundstücke) zu unterscheiden. Die Übereignung beweglicher Sachen erfolgt durch Einigung und Übergabe der Sache. Im Einzelfall kann die Übergabe auch durch Abtretung des Herausgabeanspruchs oder durch Vereinbarung eines Besitzmittlungsverhältnisses ersetzt werden (Eigentumserwerb). Die Übereignung unbeweglicher Sachen (Immobilien) erfolgt durch Auflassung und Eintragung in das Grundbuch. Auch die dinglichen Sicherheiten, insbesondere Hypotheken und Grundschulden, werden in das Grundbuch eingetragen. Im Sachenrecht sind ferner Pfandrechte an beweglichen Sachen und an Rechten geregelt (Kreditsicherungsrecht).

Absolutes (gegenüber jedermann wirkendes) und dingliches (die Sache - das Ding - unmittelbar umfassendes) Recht. Stärkstes S. ist das Eigentum; zu den beschränkten S. gehören z. B. Nießbrauch, (Grund-)Dienstbarkeiten, Vorkaufsrecht. In Deutschland ist das S. im Dritten Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) geregelt. Vgl. Immaterialgüterrechte; Schuldrecht.

Vorhergehender Fachbegriff: Sacheinlagen | Nächster Fachbegriff: Sachenrechtliche Wertpapiere



  Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken

   
 
 

   Weitere Begriffe : Gewohnheitsverhalten | Stabilitätsprogramm | Liefergenauigkeit

   Praxisnahe Definitionen

Nutzen Sie die jeweilige Begriffserklärung bei Ihrer täglichen Arbeit. Jede Definition ist wesentlich umfangreicher angelegt als in einem gewöhnlichen Glossar.

  Marketing

  Definition

  Konditionenpolitik

   Fachbegriffe der Volkswirtschaft

Die Volkswirtschaftslehre stellt einen Grossteil der Fachtermini vor, die Sie in diesem Lexikon finden werden. Viele Begriffe aus der Finanzwelt stehen im Schnittbereich von Betriebswirtschafts- und Volkswirtschaftslehre.

  Investitionsrechnungen

  Marktversagen

  Umsatzsteuer

   Beliebte Artikel

Bestimmte Erklärungen und Begriffsdefinitionen erfreuen sich bei unseren Lesern ganz besonderer Beliebtheit. Diese werden mehrmals pro Jahr aktualisiert.

  Cash Flow

  Bausparen

  Fremdwährungskonto


     © 2023-2024 Wirtschaftslexikon24.com       All rights reserved.      Home  |  Datenschutzbestimmungen  |  Impressum  |  Rechtliche Hinweise
Aktuelles Wirtschaftslexikon