liegt vor, wenn der Schuldner nach Fälligkeit trotz Mahnung nicht leistet.
Inbegr. des Verzugs: Ein Schuldner kommt in Verzug, wenn er nach Fälligkeit seiner Verbindlichkeit trotz Mahnung nicht leistet. Besteht für die Leistung ein bestimmtes kalendermässiges Datum, gerät er auch ohne Mahnung in Verzug, wenn er bis dahin nicht leistet. Der Schuldner hat den Verzugsschaden zu ersetzen. Ist die Leistung wegen des Verzugs für den Gläubiger nicht mehr von Interesse, kann er Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Der Schuldner muss zudem Verzugszinsen zahlen. Ggs.: Gläubigerverzug (Annahmeverzug).
Verzug
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