(other income; siehe auch Einkommensteuer, deutsche ) sind Einkünfte, die zu keiner anderen Einkunftsart gehören (Subsidiaritätsprinzip). Sie sind im § 22 EStG abschliessend aufgezählt: Hierzu gehören Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen (§ 22 Nr. 1 EStG), die ab 01.01.2005 in Höhe des Besteuerungsanteil steuerpflichtig sind, Einkünfte aus Unterhaltsleistungen (§ 22 Nr. 1 a EStG) in Zusammenhang mit einer Wechselwirkung zu den Sonderausgaben gem. § 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG, Einkünfte aus privaten Veräusserungsgeschäften (§ 22 Nr. 2 EStG), Einkünfte aus bestimmten Leistungen (§ 22 Nr. 3 EStG), Abgeordnetenbezüge (§ 22 Nr. 4 EStG) und Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen (§ 22 Nr. 5 EStG).
Vorhergehender Fachbegriff: Sonstige betriebliche Erträge und Aufwendungen | Nächster Fachbegriff: Sonstige Erträge
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|