(Welteinkommensprinzip, Universalitätsprinzip) kommt grundsätzlich bei unbeschränkt Steuer-pflichtigen zur Anwendung. Es soll gewährleisten, dass der Staat alle in- und ausländischen Einkünfte (Welteinkommen) einer natürlichen Person, die sich innerhalb seines Hoheitsgebietes aufhält, steuer-lich erfassen kann. Da in der Regel nicht nur der Wohnsitzstaat, sondem auch der Quellenstaat Besteuerungsrechte erhebt, kann es zu einer zweifachen Besteuerung, also zu einer Doppelbesteuerung kommen. Siehe auch Einkommensteuer, deutsche und Steuerrecht, Internationales, jeweils mit Literaturan-gaben.
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