Das von dem Soziologen Franz Oppenheimer in seiner Schrift “Die Siedlungsgenossenschaft” (1896) formulierte “Gesetz”, das besagt, Produktivgenossenschaften könnten auf Dauer nicht existieren. Sie müßten entweder scheitern oder sich zu “normalen” Unternehmen umwandeln. Auf betrieblicher Ebene erklärte Oppenheimer dies über den Mangel an Kapital, Absatz und Disziplin. Auf gesamtwirtschaftlicher Ebene betonte er, dass Produktivgenossenschaften als Verkäufergenossenschaften mit anderen Betrieben im - Wettbewerb stehen. Sie unterliegen damit letztlich dem Zwang, gegen andere Verkäufergenossenschaften, die auf demselben Markt anbieten, zur Sicherung der eigenen Existenz zu konkurrieren. Da sie jedoch das bestehende Wirtschaftssystem nicht aufheben können, bleibt ihnen nur übrig, sich ihm anzupassen. Dies geschieht z.B. durch Anstellung von Lohnarbeitern, die nicht als vollwertige Mitglieder in die Genossenschaft aufgenommen werden. Dadurch erhalten Produktivgenossenschaften die Möglichkeit, bei Absatzschwierigkeiten Arbeiter zu entlassen. Ihre Nichtbeteiligung am Gewinn verbessert die Möglichkeit einer existenzabsichernden Kapitalakkumulation. Aufgrund dieses Zwangs zur Transformation sind Produktivgenossenschaften zur Lösung der sozialen Frage, also für die ihnen ursprünglich zugedachte Aufgabe, ungeeignet.
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