(Steuerrecht, Internationales). Grundsätzlich sind die in Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) vereinbarten Regelungen für beide Vertragspartner bindend. Der nationale Gesetzgeber kann jedoch nach Abschluss eines DBAs Regelungen beschliessen, die mit dem geschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen nicht im Einklang stehen und dieses aushebeln (z.B. AStG).
Vorhergehender Fachbegriff: Treatment | Nächster Fachbegriff: Treaty-Shopping
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|