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Umweltbetriebsprüfung

(environmental audit),   Öko-Audit, Umweltmanagementsystem-Audit; ist die systematische, doku­mentierte, regelmässige und objektive Bewertung der Umweltleistung des Unternehmens, des Umwelt­managementsystems und der Verfahren zum Schutz der Umwelt. Die Durchführung der Umweltbetriebsprüfung erfolgt in einem Umweltbetriebsprüfungsverfahren. Dies ist ein Instrument zur Bewertung der Umweltleistung des Unternehmens, des Umweltma­nagementsystems und der Verfahren zum Schutz der Umwelt in Bezug auf die Umsetzung der   be­trieblichen Umweltpolitik und des   Umweltprogramms und beschreibt, wie die Umweltbetriebsprü­fung durchgeführt werden soll. In der Umweltbetriebsprüfung sind u.a. folgende Sachverhalte zu prüfen: die Einhaltung der Verant­wortlichkeiten und der Dokumentenlenkung für jede Tätigkeit bzw. jedes Dokument (Umweltma­nagementsystem), die Einhaltung der Ausführung der  Umweltverfahrens- und  Umweltarbeitsan­weisungen, mögliche Differenzen zwischen den Ergebnissen der  Umweltprüfung und der festgeleg­ten   Umweltpolitik bzw. dem festgelegten und   Umweltprogramm einschliesslich einer Ermittlung von Gründen, sofern Differenzen festgestellt wurden. Die Umweltbetriebsprüfung sollte jährlich, ma­ximal in Intervallen von drei Jahren durchgeführt werden. Siehe auch   Umweltmanagement (mit Literaturangaben);   Umweltprogramm, betriebliches;   Umweltmanagementsystem, betriebliches,   Umweltprüfung, betriebliche. Umweltbezogene Kosten- und Leistungsrechnung Direkte Erlöse aus Umweltschutzaktivitäten, wie z.B. Recycling-Erlöse, lassen sich ohne grosse Prob­leme erfassen. Die indirekten Auswirkungen, wie die auf das Image, können nur sehr schwer messbar gemacht werden — hier müssen Kundenbefragungen eingesetzt werden. Bei den   internalisierten Kos­ten in Form von Abgaben etc. ist eine Erfassung und Zuordnung ebenfalls unproblematisch, da die aus der Umweltbeanspruchung resultierenden Kosten ausschliesslich an konkrete Vorgänge anknüpfen. Minder- und Mehrkosten durch weniger Input bzw. gestiegene Mehrkosten dagegen sind wegen umfangreicher und komplexer Überwälzungsmechanismen kaum greifbar. Siehe auch   Ökologiecontrolling (mit Literaturangaben) und   Ökologiebilanzen.
Umweltbetriebsprüfung Umweltbezogenes betriebliches Rechnungswesen Gnuidsätzlich enthält der Jahresabschluss keine gesonderten Hinweise zu den Einwirkungen des Unternehmens auf die natürliche Umwelt. Allerdings können auf freiwilliger Basis die direkten finanziel-len Folgewirkungen aus den betrieblichen Umweltbeziehungen im Rahmen der Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie dem Lagebericht erfasst und ausgewiesen werden. Denkbar wäre beispielsweise unter der Bilanzposition „Sachanlagen” der Ansatz von „Technische An-lagen und Maschinen, die dem Umweltschutz dienen”; in der GuV könnten z.B. „Abschreibungen auf Umweltschutzanlagen” angegeben werden. Einige Unternehmen haben in ihren Geschäftsbericht auch einen Umweltbericht aufgenommen. In einer   umweltbezogenen Kosten- und Leistungsrechnung könnten ebenfalls entsprechende Kosten und Erlöse separiert ausgewiesen werden. Eine umfassende Bewertung der Umwelteinwirkungen ist damit jedoch nicht möglich. Siehe auch  Ökologiecontrolling (mit Literaturangaben) und  Ökologiebilanz.

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