freiwillig abgeschlossene Versicherung gegen die wirtschaftlichen Folgen durch Tod oder Gesundheitsbeeinträchtigung (vornehmlich Invalidität) aufgrund eines Unfalls. Die private Unfallversicherung ergänzt die gesetzliche Unfallversicherung, die eine Zwangsversicherung mit beschränkten Leistungen für einen exakt definierten Versichertenkreis darstellt (Arbeits- und Wegeunfälle der Beschäftigten), um einen umfassenden Risikoschutz. Die Versicherungsleistung besteht regelmässig in der Auszahlung einer vorher vereinbarten Versicherungssumme. Ausnahmsweise kann auch eine Rentenzahlung vorgesehen sein.
Unfallversicherung.
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