“Als Verfügungsrecht im Sinne der Verfügungsrechtstheorie gilt jede Art von Berechtigung, über Ressourcen (materielle oder immaterielle) zu verfügen, sei es von Gesetzes wegen, aus Vertrag oder aufgrund sozialer Verpflichtungen” (Göbel 2002, S. 67). Es geht um die Frage, welche Verteilung von Verfügungsrechten sich wie auf das Verhalten der Individuen auswirken wird. Dabei liegt z.B. ein Motivationsproblem vor, wenn die Verteilung der Verfügungsrechte an einer Person oder Sache vor dem Hintergrund unterschiedlicher Interessenslagen erfolgt. Die Bewältigung des Problems ist z.B. durch eine Veränderung der Verfügungsrechtspositionen möglich (z.B. Umwandlung des Gemeineigentums in Privateigentum).
Literatur: Göbel, E.: Neue Institutionenökonomik: Konzeption und betriebswirtschaftliche Anwendungen, Stuttgart 2002.
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