Im internationalen Konzem kommt zu den zwei Funktionen von Verrechnungspreisen eine dritte Funktion hinzu: die Steuerminimierung. Sie ist immer möglich, wenn der Austausch von Leistungen zwischen Ländern mit unterschiedlichen Steuersätzen stattfindet. Gelingt es dem Unternehmen, den erfolg von einem Hochsteuer- in ein Niedrigsteuerland zu verlagern, verringert sich die Steuerlast im gesamten Konzern. Der Verrechnungspreis muss allerdings dem so genannten Fremdvergleich genügen: Die einzelnen Konzernunternehmen gelten als selbstständige Untemehmen, ein Geschäft innerhalb des Konzerns ist genauso zu behandeln wie mit einem konzernfremden Unternehmen. Im Musterabkommen der OECD zur Doppelbesteuerung ist der Fremdvergleichsgrundsatz enthalten, dort sind auch die Stan-dardmethoden des Fremdvergleichs geregelt. Siehe auch Erfolgscontrolling (mit Literaturanga-ben), Profit Center (mit Literaturangaben), Steuerrecht, Internationales (mit Literaturangaben) und Verrechnungspreise (allgemeine Charakterisierung).
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