(deutsches Recht). Eine Vollstreckungsmassnahme dient dem Ziel den zivilrechtlichen Anspruch eines Gläubigers durchzusetzen. Zu diesem Zweck übt ein   Vollstreckungsorgan hoheitlichen Zwang aus. Dem Schuldner wird mit staatlicher Gewalt ein Bestandteil seines Vermögens weggenommen, der zur Befriedigung des Anspruchs seines Gläubigers erforderlich ist. Vollstreclaingsmassnahmen können sehr unterschiedlichen Charakter haben. Sie reichen von der allgemein bekannten Pfändung und Verwertung von Vermögenswerten des Schuldners bis zur Eintragung einer Zwangshypothek im Grundbuch oder der Anordnung von Beugehaft gegen einen Schuldner, der verpflichtet ist, eine bestimnne Handlung vorzunehmen, dies aber freiwillig nicht tut.
Jede Handlung, die ein Vollstreckungsorgan zum Zwecke der Zwangsvollstreckung durchführt; z. B. Pfändung, Versteigerung.
Siehe auch Zwangsvollstreckung (mit Literaturangaben).
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