auch Vorweggeschäft bzw. Advance-Purchase genannte Form eines Dreiecksgeschäfts, bei dem vorab die sog. Software an den Kompensationshändler geliefert und von diesem vermarktet wird (siehe auch Kompensationsgeschäft). Den Erlös zahlt er auf ein Treuhandkonto (engl. Escrow account) ein, das zur Deckung eines Akkreditivs zu Gunsten des Lieferanten der sog. Hardware dient. Die Auszahlung dieses Akkreditivs erfolgt dann gegen Vorlage der Dokumente (z.B. Bill of Lading der sog. Hardware). Damit ist das Hardware-Liefergeschäft optimal abgesichert.
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