Hierbei überträgt der Bankkunde als Treugeber der Bank oder einem Vermögensverwalter als Treuhänder das Recht, Gelder im eigenen Namen auf Risiko des Treugebers anzulegen. In der Regel müssen sich die Treuhänder verpflichten, die Identität des Treugebers zu klären. Treuhandkonstruktionen werden insbesondere von Schweizer Banken angeboten.
Escrow Account, Compte Sequestre Konto, auf dem Gelder angelegt werden, welche die Bank bei Eintritt eines bestimmten, mit dem Einleger vertraglich vereinbarten Ereignisses an einen Dritten auszuzahlen hat. Im internationalen Handel werden dort so lange Gelder gehalten, bis ein Vertrag unterzeichnet ist oder bis die vertraglich vereinbarten Güter geliefert werden.
Treuhandkonten werden von Angehörigen bestimmter freier Berufe, die zu besonderer Verschwiegenheit verpflichtet sind, im Auftrag ihrer Mandanten geführt. Bei solchen Treuhändern, die entsprechende Konten einrichten und verwalten, handelt es sich in der Regel um Rechtsanwälte, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer. Der Treuhänder führt das Konto nach außen im eigenen Namen, aber auf Rechnung des Treugebers. Treuhänder und Treugeber sind durch einen Treuhandvertrag verbunden, das Guthaben auf dem Treuhandkonto steht dem Treugeber zu. (Anderkonto)
Treuhandkonten werden i. d. R. durch Personen, die zur Berufsverschwiegenheit verpflichtet sind (Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater) geführt. Die Guthaben auf Treuhandkonten stehen nicht dem Kontoinhaber (Treuhänder) zu, sondern dem Treugeber, der mit dem Treuhänder einen Treuhandvertrag abgeschlossen hat. Der Treuhänder führt das Konto in der Außenwirkung im eigenen Namen, aber für Rechnung des Treugebers. Bei Notaren bezeichnet man das Treuhandkonto als Anderkonto, über das der Notar die Kaufvertragsabwicklung vornimmt.
Siehe auch: Anderkonten
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