Als Kapital oder Personengesellschaften geführte Gesellschaften, u. a. Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (WPG) und / oder Steuerberatungsgesellschaften (StGB), die alle Aufgaben treuhänderischer Art übernehmen, sofern nicht die Einschaltung einer natürlichen Person als Treuhänder erforderlich ist. Die Treuhandgesellschaften sind ursprünglich nach dem Vorbild der amerikanischen »Trust Compa-nies« als unselbständige Einrichtungen von Banken gegründet worden (so die älteste, die am 27. März 1890 unter Führung der Deutschen Bank gegründete »Deutsche Treuhandgesellschaft«); sie hatten ursprünglich rein treuhänderische Funktionen im Sinne des angelsächsischen Rechts wie Pfandhalterschaften, Treuhänderschaften bei Konsortialemissionen, Schutz der Inhaber ausländischer Wertpapiere, Vermittlung bei Eigentumsübertragungen von registrierten Zertifikaten über Effekten. Die Mitwirkung bei Sanierungen, die Durchführung von Reorganisationen notleidender Unternehmungen usw. führte dazu, daß die Treuhandgesellschaften zunehmend Fachleute der Wirtschaftsberatung beizogen und heranbildeten. Zugleich erstreckte sich die Tätigkeit der Treuhandgesellschaften auch auf laufende Überprüfungen und Beratungen der jeweiligen Unternehmen. etwa seit der Jahrh und ertwende stellten die Treuhandgesellschaften allgemein der Wirtschaft ihre Revisionskräfte für Buch- und Bilanzprüfungen sowie die wirtschaftliche Beratung zur Verfügung. Diese Tätigkeitszweige nahmen mehr und mehr an Bedeutung zu. Heute ist die Treuhandtätigkeit im engeren Sinne gegenüber der Prüfungstätigkeit weitgehend in den Hintergrund getreten. Aktuelle Treuhandaufgaben sind die Übernahme der Funktion als Treuhand-Kommanditist bei sogenannten Verlustzuweisungsgesellschaften in der Rechtsform der GmbH & Co. KG oder als Treuhänder einer Vielzahl von Bauherren bei Bauvorhaben in Form sogenannter Bauherrenmodelle.
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