umfasst das Risiko der (vertragswidrigen) Nichtabnahme bestellter Waren durch einen Käufer (Importeur), z.B. wegen dessen Zahlungsunfähigkeit oder wegen dessen Lossagung vom Kaufvertrag bzw. dessen Verstoss gegen den Kaufvertrag (während der Liefer-/Versandphase eines Exportgeschäfts). Die wegen Nichtabnahme bestellter Waren eventuell entstehende Schadensersatzforderung des Exporteurs an den Importeur wird (manchmal) als Surrogatsforderung bezeichnet.
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