Eine Wertpapierbereinigung wurde nach 1945 auf gesetzlicher Grundlage durchgeführt, da große Wertpapierbestände durch Kriegseinwirkungen verloren gegangen waren. Es wurden Sammelurkunden bei den Wertpapiersammelbanken über die Gesamtsumme der einzelnen Gattungen hinterlegt. Alle, die ihr Eigentum an den außer Kraft gesetzten Wertpapieren nachweisen konnten, erhielten ein Zuteilungsrecht an der Sammelurkunde. Dieses Zuteilungsrecht konnte wie ein Wertpapier gehandelt werden. Rechte, die nicht durch Ansprüche belegt wurden, erhielt der Lastenausgleichsfonds. Später noch eingehende Rechtsansprüche auf die Zuerkennung von Zuteilungsrechten wurden vom Lastenausgleichsfonds abgegolten.
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