Empfehlungen
A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  
  Home Top 10 Fachbereiche News Hilfe & FAQ
 

Zollgutlager

(Zolllager). Dienen der Lagerung von Zollgut, das (1) erst zu einem späteren Zeitpunkt in den freien Verkehr abgefertigt werden soll, (2) wieder ausgeführt werden soll (Transitlager) oder (3) dessen Bestimmung der Zollbehandlung zunächst noch nicht erklärt worden ist. Zu unterscheiden sind öffentliche Z. und private Z. Öffentliche Z. stehen jedermann offen; sie werden auch als Zollniederlagen bezeichnet. Private Z. stehen (nur) dem Lagerhalter zu eigenen Zwecken zur Verfügung. Lagerhalter und Einlagerer sind identisch. Der Lagerhalter darf auch für Rechnung Dritter Einlagerungen vornehmen. Solche Lagermöglichkeiten bieten auch Speditionen und Lagerhausgesellschaften an. Z. werden nur Personen bewilligt, die eine ordnungsgemäße Buchführung haben, regelmäßig Abschlüsse machen und nach Ermessen der Zollverwaltung vertrauenswürdig sind.

Vorhergehender Fachbegriff: Zollgut | Nächster Fachbegriff: Zollgutveredelung



  Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken

   
 
 

   Weitere Begriffe : Dreifachtender | Rechnungslegung nach IFRS | Fluchtkapital

   Praxisnahe Definitionen

Nutzen Sie die jeweilige Begriffserklärung bei Ihrer täglichen Arbeit. Jede Definition ist wesentlich umfangreicher angelegt als in einem gewöhnlichen Glossar.

  Marketing

  Definition

  Konditionenpolitik

   Fachbegriffe der Volkswirtschaft

Die Volkswirtschaftslehre stellt einen Grossteil der Fachtermini vor, die Sie in diesem Lexikon finden werden. Viele Begriffe aus der Finanzwelt stehen im Schnittbereich von Betriebswirtschafts- und Volkswirtschaftslehre.

  Investitionsrechnungen

  Marktversagen

  Umsatzsteuer

   Beliebte Artikel

Bestimmte Erklärungen und Begriffsdefinitionen erfreuen sich bei unseren Lesern ganz besonderer Beliebtheit. Diese werden mehrmals pro Jahr aktualisiert.

  Cash Flow

  Bausparen

  Fremdwährungskonto


     © 2023-2024 Wirtschaftslexikon24.com       All rights reserved.      Home  |  Datenschutzbestimmungen  |  Impressum  |  Rechtliche Hinweise
Aktuelles Wirtschaftslexikon