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Beschäftigungspolitik

1. betriebliche Beschäftigungspolitik. 2.  Bündel wirtschaftspolitischer Massnahmen, das die Herstellung und Erhaltung eines Gleichgewichts von Arbeitsangebot und Arbeitsnachfrage bezweckt (Stabilitätspolitik). Als quantitativer Massstab für die Beschäftigungssituation dient üblicherweise die Arbeitslosenquote. Die Ansatzpunkte zur Herbeiführung eines Gleichgewichts sind abhängig von der zugrunde liegenden Erklärung der Ursachen von Arbeitslosigkeit. In der klassischen Theorie (Klassik) wird der Ausgleich von Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt über Reallohnänderun- gen bewerkstelligt. Abweichungen vom Gleichgewicht sind nur kurzfristig möglich und beruhen auf Anpassungsprozessen des Marktmechanismus. Such-, Fluktuations- und friktioneile Arbeitslosigkeit ergeben sich z.B. aus dem Zeitbedarf, der mit einem Arbeitsplatzwechsel verbunden ist. In John Maynard Keynes\' Theorie Keynesianismus) sind Beschäftigungsschwankungen auf Änderungen der effektiven Nachfrage zurückzuführen. Eine geringe Zinselastizität der Investitionen, eine zinselastische Geldnachfrage und starre Nominallöhne verhindern, dass der Marktmechanismus automatisch Reaktionen auslöst, die Vollbeschäftigung wiederherstellen. Arbeitslosigkeit kann nur durch expansive Gesamtnachfrage und inflatorische, d.h. den Reallohn senkende Geldpolitik beseitigt werden. Nach der monetaristischen Theorie (Monetarismus) gibt es einen Bodensatz an Arbeitslosigkeit, wenn Innovationen, Strukturverschiebungen der Güternachfrage oder Veränderungen demographischer Faktoren, die zu einem Ungleichgewicht zwischen Arbeit und Kapitalausstattung führen, die Beschäftigungssituation verändern. Diese Phänomene erklären eine "natürliche" Arbeitslosenquote, die durch eine staatliche und/oder tarifliche Mindestlohnregelung erhöht werden kann. Expansive Geld- und/oder Finanzpolitik fallen aus, so dass einerseits der Tariflohnpolitik die Verantwortung für die Höhe der Beschäftigung zufällt und andererseits Massnahmen zur Beeinflussung des Arbeitsangebots (Arbeitsmarktpolitik) getroffen werden müssen.                                                                 Literatur: Görgens, E., Beschäftigungspolitik, München 1981.

Summe aller Maßnahmen, die der Erreichung des wirtschaftspolitischen (Wirtschaftspolitik) Ziels eines hohen Beschäftigungsstandes gemäß § 1 Stabilitäts- und Wachstumsgesetz dienen. Im Gegensatz zur – Arbeitsmarktpolitik zielt die Beschäftigungspolitik auf eine makroökonomische (Makroökonomie) Beeinflussung der Geld- und Gütermärkte ab und wirkt daher nur indirekt auf den Arbeitsmarkt.

Angesichts der hohen deutschen Arbeitslosigkeit und der Verfestigungstendenzen am Arbeitsmarkt fordern internationale Institutionen und der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung ein Bündel von Maßnahmen, das jedoch häufig nicht konsistent umgesetzt wird, was sich anhand der Neuen Politischen Ökonomie der Arbeitslosigkeit erklären lässt. Folgende Bremsen sind zu beseitigen: Der Arbeitsmarkt braucht mehr Flexibilität und Entlastung bei den Lohn- und Lohnnebenkosten. Unerlässlich dafür sind eine beschäftigungsorientierte Lohnpolitik mit Abschlüssen auch unter dem Produktivitätswachstum, solange die Arbeitslosigkeit hoch ist und in Tarifverträgen ökonomisch vertretbare Mindeststandards überschritten sind. Weiterhin eine größere Lohndifferenzierung etwa durch Koppelung von Lohnbestandteilen an den Firmenerfolg, eine durchgängige Senkung der Sozialversicherungssätze und eine Neuinterpretation des Günstigkeitsprinzips, welche den Vorrang von Beschäftigung gegenüber einer finanziellen Besserstellung der Beschäftigten festschreibt. Eine Flexibilisierung des Beschäftigtenschutzes ist unumgänglich.

Kündigungen sind also zu erleichtern und befristete Arbeitsverträge zu liberalisieren. Ein überzogener Bestandsschutz und hohe Barrieren für Einsteiger und Geringqualifizierte reduzieren die Beschäftigungschancen der Arbeitssuchenden. Die Arbeitsmarktpolitik muss wirksamer werden, indem sie die regionale, sektorale und qualifikationsbezogene Arbeitskräftemobilität steigert, erneute Ansprüche auf Arbeitslosengeld nach Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen unterbindet sowie eine gezielte Ausrichtung der Maßnahmen auf Risikogruppen vornimmt. Bildung und Qualifikation der Arbeitskräfte müssen schneller und mit höherer Effizienz erfolgen.

Dies erfordert feste Qualitätsstandards bei der schulischen Ausbildung, die Modernisierung der Berufsbilder im dualen System, die Verkürzung der Hochschulausbildung und die Ausrichtung auf berufsbezogenere Studiengänge. Auch bei Gütern und Diensten sind mehr Markt und Wettbewerb notwendig, außerdem ein insgesamt positiveres unternehmerisches Klima, das den Arbeitsmarkt ankurbelt. Vereinfachte Genehmigungsverfahren, noch stärker liberalisierte Ladenschlusszeiten, marktorientierte kommunale Dienstleistungen, die Fortsetzung der Privatisierungen und ein Subventionsabbau erhöhen zudem die Wirtschaftsdynamik und damit die Beschäftigung.

Ihr Ziel ist es in der Regel, diejenige Ausbringungsmenge zu erreichen, bei der die Stückkosten ihr Minimum (Betriebsoptimum) erlangen. Dieses Streben steht im Konflikt mit dem Ziel der Gewinnmaximierung, wenn die gewinnoptimale Ausbringung (vgl. gewinnmaximales Fertigungsprogramm) von der kostenoptimalen Ausbringung abweicht.

In der sozialistischen Wirtschaftslehre: Staatliche wirtschaftspolitische Maßnahmen, zur Herstellung und Erhaltung eines Gleichgewichts von Arbeitsangebot und -nachfrage.

>Arbeitslosenquote, >Arbeitslosigkeit, >Regulierung, staatliche

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