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Lohnpolitik

Die Lohnpolitik war in der Vergangenheit häufig Ursache gesamtwirtschaftlicher Fehlentwicklungen, weil die nachfolgend dargestellten Zusammenhänge nur ungenügend Beachtung fanden. Die Stückkosten k seien definiert als Summe der Lohnstückkosten kB, der Kapitalkosten pro Stück kK und der Rohstoffkosten kR pro Stück:

(1) Die nominalen Lohnstückkosten lassen sich als Quotient aus Lohnsumme (Lohnsatz l multipliziert mit dem Arbeitsvolumen A) und dem Produktionsergebnis X bzw. als Quotient aus Lohnsatz und Arbeitsproduktivität schreiben:
(2) Schreibt man Gleichungen (1) und (2) in der Form von Wachstumsraten, wobei „^“ die Wachstumsrate in Prozent einer Größe angibt, folgt:
(3) mit: (4) Der Koeffizient gibt den Anteil der Lohnkosten an den Gesamtkosten wieder. Entsprechendes gilt für und . Daraus folgt (5a) und nach Division der Gleichung durch sowie Auflösen nach (5b) Für die kostenniveauneutrale Lohnpolitik gilt: Ziel: , gemäß (5a) bzw. (5b) (6) Für die produktivitätsorientierte Lohnpolitik gilt: Ziel: gemäß (4)

(7) Für den Inflationsausgleich bei kostenniveauneutraler bzw. produktivitätsorientierter Lohnpolitik gilt:

(8) Als Konsequenz steigen die nominalen Lohnstückkosten. Preissteigerungen begründen keinen zusätzlichen Verteilungsspielraum, will man eine mittelfristig stabilitätsorientierte Geldpolitik sicher stellen. Denn höhere Importpreise oder zunehmende Preise für öffentliche Güter sind von den Unternehmen in Deutschland nicht zu beeinflussen oder zu verantworten. In den Jahren 2000 und 2001 entfielen beispielsweise allein 9,6 Prozentpunkte des Preisanstiegs auf höhere Versicherungs- und Tabaksteuern und die beiden Ökosteuererhöhungen. Müssen die Betriebe den Beschäftigten dies finanziell ausgleichen, verschlechtert sich ihre Wettbewerbsposition, womit weitere Arbeitsplätze auf dem Spiel stehen. Der von der Tariflohnpolitik selbst verursachte Anstieg der Preise darf ebenfalls nicht als Begründung für neuerliche Lohnforderungen herhalten. Wird vereinfachend unterstellt, so lässt sich die beschäftigungsfördernde Lohnpolitik, die einen bewussten Lohnabschlag vornimmt, folgendermaßen darstellen:

(9) Der beschäftigungsfördernde Aspekt der Lohnpolitik wird durch symbolisiert, das einen prozentualen Abschlag zur Beschäftigungsförderung darstellt. Ein Vorschlag zur Operationalisierung stammt von Johann Eekhoff. Seine Formel sieht für je zwei Prozentpunkte der gesamtwirtschaftlichen Arbeitslosenquote u einen Lohnabschlag von einem Prozentpunkt vor. Wird also berücksichtigt, dass ein gewisses Ausmaß an friktioneller Arbeitslosigkeit un in einer dynamischen Wirtschaft unvermeidbar ist, so lässt sich die Eekhoff-Formel so schreiben:

(10) An einem Zahlenbeispiel lassen sich die Zusammenhänge verdeutlichen. Bei einer Produktivitätssteigerung von 2,5%, einer Inflationsrate von 2%, einer tatsächlichen Arbeitslosenquote von 10% und einer „unvermeidbaren“ Arbeitslosigkeit von 6% ergibt sich

(11) Die produktivitätsorientierte Lohnpolitik hätte einen Anstieg von 2,5% ohne und 4,5% mit Inflationsausgleich impliziert. Bei Verfolgung einer kostenniveauneutralen Lohnpolitik müssten die Nominallohnerhöhungen mögliche Kostensteigerungen bei anderen Produktionsfaktoren durch zusätzliche Abschläge kompensieren.

Die betriebliche Lohnpolitik hat dafür zu sorgen, daß das Entgelt für die menschlichen Arbeitsleistungen von den einzelnen Arbeitnehmern als gerecht empfunden wird. Dabei spielen neben den Anforderungen und Leistungen auch soziale Komponenten eine Rolle.

In der sozialistischen Wirtschaftslehre: Grundidee der gewerkschaftlichen Lohnpolitik ist es, einer durch die Produktivitätssteigerung drohenden Arbeitslosigkeit eine entsprechende Lohnsteigerung nachfolgen zu lassen, so dass die daraus entstehende Mehrnachfrage so viele Arbeitsplätze schafft, wie der Produktivitätsfortschritt vernichtet. Die lohnpolitischen Vorstellungen der Marxisten fordern eine expansive Lohnpolitik, allgemeine Arbeitszeitverkürzung und eine Anhebung der Niedriglöhne. Die Neoklassik fordert eine zurückhaltende Lohnpolitik, größere Lohnspreizung. keine Arbeitszeitverkürzung, sondern Arbeitszeitflexibilisierung und Einschränkungen der Tarifautonomie, wenn Lohnsenkungen nicht freiwillig erfolgen. Die Vorstellungen des Keynesianismus ist eine produktivitätsorientierte Tarifpolitik und Arbeitszeitverkürzung im Rahmen des Produktivitätszuwachses. >Arbeitskraft, Reproduktion der, Lebenshaltungskosten.

alle Massnahmen betrieblicher, verbandlicher und staatlicher Instanzen, die auf eine Beeinflussung von Höhe, Struktur und Entwicklung der Löhne gerichtet sind (Lohn, Lohntheorie). Schlüsselgrössen sind dabei: •   Tariflöhne oder Effektivlöhne, •   Nominal- oder Reallöhne, •   Brutto- oder Nettolöhne, •   Lohnsätze, Lohnsummen oder Lohnquoten. Die Ziele, denen ein bestimmtes lohnpolitisches Ergebnis dienen soll, liegen zwar stets auf den Gebieten der Einkommenssicherung, der Einkommensmehrung und der "gerechten" Einkommensverteilung, doch treten je nach Interessendominanz und wirtschaftlicher Situation auch betriebliche, verbandliche und wirtschaftspolitische Zwecksetzungen in den Vordergrund. Zielkonflikte sind hier nicht auszuschliessen. Zu den Massnahmen der Lohnpolitik gehören zunächst diejenigen, die unmittelbar eine Fixierung von Lohngrössen zum Inhalt haben (z.B. Lohnstop), jedoch darüber hinaus auch ein weiter Bereich von Einflussnahmen auf die Bedingungen der Lohnbildung (Arbeitsmarkt), um so mittelbar lenkend einzuwirken. Welche Steuerungsinstrumente hier vorzugsweise Anwendung finden bzw. befürwortet werden, richtet sich nach den Lohnbil- dungsformen (z.B. Effektivloh|i als Marktlohn oder Tariflohn als vertraglicher Mindestlohn) und hängt ganz wesentlich ab von der ordnungspolitischen Haltung der Verbände und der staatlichen Instanzen. Im Hinblick auf die Träger der Lohnpolitik sind drei Ebenen zu unterscheiden; Für das betriebliche Verhandlungssystem ist nach dem Betriebsverfassungsgesetz neben dem Management der Betriebsrat wesentliche Instanz, Die Lohnpolitik bezieht sich vor allem auf die betriebsgerechte Ausgestaltung des Entlohnungssystems (betriebliche Entgeltpolitik), Lohnzuschläge, Bildung von Lohngruppen, Lohnformen. Dies wird in dem Masse um so erforderlicher, wie die Tarifverhandlungen in regionaler, zeitlicher und funktioneller Hinsicht nur übergreifende und nicht genügend differenzierte Ergebnisse erbringen (können). Die Lohnverhandlungen auf der Ebene der Arbeitsmarktverbände vollziehen sich in der Bundesrepublik Deutschland zwischen Industriegewerkschaften (in ihrer jeweiligen regionalen Untergliederung bzw. auch auf Bundesebene) und den entsprechenden Arbeitgeberverbänden . (Tarifparteien, Tarifverhandlungen). Ziel ist der Abschluss von Tarifverträgen mit fest vereinbarten Untergrenzen der Lohnentwicklung. Je grösser der Tarifbereich, desto weniger können die im Tarifvertrag ausgehandelten Ergebnisse den betrieblichen Besonderheiten Rechnung tragen bzw. die Lohnsteigerungsspielräume ausschöpfen (z.B. intramarginale Gewinnzonen). Ein hoher Zentralisierungsgrad der Lohnverhandlungen (Bargaining-Theorie) lässt die volkswirtschaftliche Bedeutung der Tarifergebnisse besonders augenfällig werden. Damit wird in den Augen vieler die gesellschaftliche Bedeutung der Gewerkschaften als Mitspieler oder Gegenspieler der Wirtschaftspolitik erhöht, andererseits auch ihre Lohnpolitik der stärkeren Gegenmacht gesamtwirtschaftlicher Restriktionen bzw, Argumente unterworfen. Schliesslich haben jedoch zentralisierte Arbeitsmarktverbände vielfältige Möglichkeiten, auch abseits von Kampfmassnahmen (Streik, Aussperrung) Einfluss auf die Marktdaten zu gewinnen und auf diese Weise die Lohnentwicklung ihren Zielen gemäss zu verändern (Konjunkturpolitik, Arbeitsmarktpolitik). Lohnpolitik auf staatlicher Ebene umfasst, soweit es sich nicht um die unmittelbare Festsetzung der Entlohnung staatlicher Bediensteter handelt, vor allem eine Beeinflussung des Verhaltens der Arbeitsmarktpartner, im besonderen der Tarifparteien. Generell stehen dafür drei Gruppen von Massnahmen zur Verfügung: •   autoritäre Lohnbindung, vor allem verbindliche Lohnleitlinien, Lohnstops, Indexbindung der Löhne (alle diese Massnahmen oft in Verknüpfung mit entsprechender Preisbindung); •   Koordination«- und Orientierungshilfen, vor allem Information und Regierungsempfehlungen, Schaffung sozialer Dialogmöglichkeiten (Konzertierte Aktion), Rahmenpaktvorschläge; •   ordnungspolitische Veränderungen von Rahmenbedingungen, vor allem Verbesserung des Wettbewerbs auf den Faktor- und Gütermärkten, Mobilitäts- und Arbeits- marktförderung (Arbeitsmarktpolitik), Tarifrechtgestaltung. Sofern der Staat nicht die Tarifautono- mie ausser Kraft setzen will, werden sich seine einkommenspolitischen Intentionen auf die beiden letzten Massnahmengruppen stützen, um Impulse zur Einpassung der Lohnentwicklung in die wirtschaftspolitische Gesamtstrategie sicherzustellen. Um ein Richtmass zu haben, in welcher Weise die Lohnentwicklung Rücksicht auf gesamtwirtschaftliche Zielsetzungen nehmen sollte, wurden verschiedene Konzeptionen der Lohnpolitik vorgelegt; eine besondere Rolle spielen die produktivitätsorientierte, die kostenniveauneutrale, die verteilungsneutrale und die kaufkraftorientierte Lohnpolitik (Lohnleitlinien). Jede dieser Konzeptionen baut auf unterschiedlichen Annahmen auf und stellt auf unterschiedliche Ziele ab (z.B. Preisniveaustabilität, Stabilisierung der Einkommensverteilung, Nachfragesicherung). Aufgrund der Verschiedenheit der Interessenlage und der wirtschaftspolitischen Gesamthaltung werden die ersten beiden Konzeptionen stärker von seiten der Arbeitgeber, die anderen beiden stärker von seiten der Gewerkschaften befürwortet.        

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